Hier können Sie Ihren Wohnortwechsel online melden!
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Der Präsident begrüsst Sie!
Zuzug:
Die Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung hat, ab Zuzug, innert 14 Tagen zu erfolgen. Bei der Anmeldung sind die folgenden Dokumente vorzuweisen:
Ausländer haben den Pass, falls vorhanden den Ausländerausweis und den Arbeitsvertrag vorzuweisen. Ausländer haben sich innert 8 Tagen anzumelden.
Wegzug:
Die Abmeldung hat spätestens am Tag des Wegzuges zu erfolgen. Bei der Abmeldung ist der Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis zurückzugeben. Ausländer haben den Ausländerausweis vorzuweisen.
Adressänderung:
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde sind der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen zu melden.
Meldepflicht:
Wir bitten die Wohnungs- und Zimmervermieter, die neuen Mieter auf diese Vorschriften aufmerksam zu machen und der Einwohner-/ Fremdenkontrolle Farnern allfällige Zu- oder Wegzüge zu melden.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
Gemeinde Farnern
Lochbrunnegass 5
4539 Farnern
Tel. 032 636 31 01
E-Mail
Gemeindeschalter
Montag
16.30–18.30 Uhr
Donnerstag
09.00–10.30 Uhr
FERIEN:
23.12.2019-03.01.2020
16.01.2020
14. - 17.04.2020
13. - 31.07.2020
12. - 16.10.2020