Daten
Daten
Daten Gemeindeversammlungen 2011
Donnerstag, 30.06.2011, 19.30 Uhr, im Unterschulzimmer
Freitag, 09.12.2011, 19.30 Uhr, im Saal des Restaurant Jura, Farnern
Versammlung
Versammlung
Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde
Freitag, 09. Dezember 2011, 19.30 Uhr, im Saal des Restaurant Jura
Traktanden
1. Voranschlag 2012 mit Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Feuerwehrersatzabgabe und Hundetaxe
Beratung und Beschlussfassung
2. Reglement für die Gemeindeausgleichskasse: Aufhebung: Beratung und Beschlussfassung
3. Revision Organisationsreglement Oberstufenverband Wiedlisbach: Änderung Art. 68, Abs. 5
(Investitionskosten); Beratung und Beschlussfassung
4. Legate Allemann-Allemann, Egger-Hämmerle und Lory-Koppé:
a) Aufhebung Beschluss vom 17.12.1993
b) Neue Regelung Festlegung Verzinsung, Kompetenzerteilung an Gemeinderat
Beratung und Beschlussfassung
5. Sanierung Oberfeldweg: Sprechung Kredit; Beratung und Beschlussfassung
6. Anschlussvertrag Mietamt Wiedlisbach: Aufhebung; Beschlussfassung
7. Verschiedenes
1. Aktenauflage
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 1 - 6 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der
Gemeindeschreiberei öffentlich auf.
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim
Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden.
Alle Stimmberechtigten (Schweizerbürger und Schweizerbürgerinnen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und seit
3 Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben) sind zur Versammlung freundlich eîngeladen.
Protokollauflage und Genehmigung
Das Protokoll der Versammlung vom 09.12.2011 liegt während 20 Tagen, d.h. vom 22.12.2011 - 10.01.2012
in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während dieser Zeit kann beim Gemeinderat schriftlich Eiinsprache
erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
6.
Protokoll
Protokoll
Protokollauflage und Genehmigung
Das Protokoll der Versammlung vom 09.12.2011 liegt während 20 Tagen, d.h. vom 22.12.2011 - 10.01.2012
in der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Während dieser Zeit kann beim Gemeinderat schriftlich Eiinsprache
erhoben werden. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

