Ab dem 1. Januar 2013 melden sich Stellensuchende nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde, sondern direkt bei einem RAV an.
Die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung ist neu bei jedem RAV im Kanton Bern möglich. Die Zuständigkeit richtet sich wie bisher nach dem Wohnort oder dem Ort des Wochenaufenthaltes der
Stellensuchenden.
Melden Sie sich bei Arbeitslosigkeit möglichst früh, d.h. bereits während der Kündigungsfrist, spätestens jedoch am 1. Tag der Arbeitslosigkeit.
Nehmen Sie folgende Unterlagen zur Anmeldung beim RAV mit
Personalausweis
Identitätskarte, Pass, Führerausweis oder Ausländerausweis
Bewerbungsdossier
Dieses muss aktuell und vollständig sein (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome, Zertifikate)
Füllen Sie bereits vor dem 1. Besuch beim RAV alle Formulare aus (www.vol.be.ch). Das Hinweisformular gibt nützliche Informationen. Es ist bei der Gemeindeschreiberei
erhältlich.
Für die Gemeinde Farnern ist das RAV Langenthal zuständig.
RAV Langenthal
Murgenthalstrasse 15
Postfach
4901 Langenthal
Telefon 062 926 97 00
Fax 062 926 97 09
Mail rav.langenthal@vol.be.ch
Öffnungszeiten:
Mo bis Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 16:30 Uhr