Die während der öffentlichen Auflage eingegangenen Mitwirkungen zur Anpassung der baurechtlichen Grundordnung wurden vom Gemeinderat im Mitwirkungsbericht gewürdigt. Der Mitwirkungsbericht wird hiermit zur Kenntnis gebracht. In einem nächsten Schritt folgt nun die Vorprüfung der Teilrevision durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.