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Notfalltreffpunkte

Finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Notfalltreffpunkt der Gemeinde Farnern im Zusammenhang mit einer allfälligen Strommangellage, Katastrophe oder Notlage!


Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen

 

Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.

 

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

 

• Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäude-

kategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.

 

• Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann ange-rechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zu-dem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

 

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

neuerbaren Energien zu erhöhen.

Öffnungszeiten der Verwaltung

Bis auf Weiteres gelten folgende Öffnungszeiten:

 

Telefonzeiten

Montag 08.30-11.30h / 13.30-17.30h

Donnerstag 08.30-11.30h

 

Schalterdienst

Montag, 13.30 - 17.30h

ausserhalb dieser Zeiten nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung.

Tel. 032 636 31 01 oder per

E-Mail verwaltung@farnern.ch

 

Finanzverwaltung                  

Montag und Mittwochvormittag; nach Vereinbarung

Tel. 032 636 03 42 oder per E-Mail gemeindekasse@farnern.ch

 


Erhebliche Waldbrandgefahr

Alle Jahre wieder - im Kanton Bern herrscht zurzeit erhebliche Waldbrandgefahr! Das bedeutet:

  • Bei starkem Wind ist ganz auf Feuer zu verzichten.
  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen (mit betoniertem Boden) entfachen.
  • Feuer immer beaufsichtigen und Funkenwurf sofort löschen.

Hier finden Sie alle Informatioen zur aktuellen Situation!

 


Mitwirkungsbericht Teil-revision Baureglement & Zonenplan Rumi-West

Die während der öffentlichen Auflage eingegangenen Mitwirkungen zur An-passung der baurechtlichen Grund-ordnung wurden vom Gemeinderat im Mitwirkungsbericht gewürdigt. 

Der Mitwirkungsbericht wird hiermit zur Kenntnis gebracht. 

Download
Mitwirkungsbericht Rumi-West.pdf
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In einem nächsten Schritt folgt nun die Vorprüfung der Teilrevision durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung. 

Energie ist knapp - verschwenden wir sie nicht!

Hier erhalten Sie Sparempfehlungen für verschiedene Bereiche:

Haushalt                     Heizen

Warmwasser               Elektrogeräte

 

Informationen, wie und wo sich am meisten Energie sparen lässt, sowie zur aktuellen Energie-Lage der Schweiz finden Sie auf der

Webseite nicht-verschwenden.ch

 


Download
Dorfläbe 2023
Dorfläbe Nr. 1/2023
Dorfläbe_2023_1_low.pdf
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Dorfläbe 2022
Dorfläbe Nr. 2/2022
Dorfläbe_2022_2.pdf
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Dorfläbe 2022
Dorfläbe Nr. 1/2022
Dorfläbe_2022_1.pdf
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Ad interim wird per 06.07.2023 Herr Marco Bütikofer, Gemeinde Oberbipp, Ihr neuer Ansprechpartner auf der Verwaltung Farnern sein. Herr Bütkofer ist erreichbar unter verwaltung@farnern.ch oder unter Tel.

032 636 27 73.