Hier erhalten Sie Sparempfehlungen für verschiedene Bereiche:
Informationen, wie und wo sich am meisten Energie sparen lässt, sowie zur aktuellen Energie-Lage der Schweiz finden Sie auf der
Webseite nicht-verschwenden.ch
Finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Notfalltreffpunkt der Gemeinde Farnern im Zusammenhang mit einer allfälligen Strommangellage, Katastrophe oder Notlage!
Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen
Das revidierte kantonale Energiegesetz tritt am 1.1.2023 in Kraft. Es dient dazu, den Energieverbrauch zu reduzieren, den schädlichen CO2-Ausstoss zu verringern und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu erhöhen.
Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:
• Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäude-
kategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.
• Bei Neubauten gilt neu die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann ange-rechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zu-dem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng
Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.
neuerbaren Energien zu erhöhen.
Bis auf Weiteres gelten folgende Öffnungszeiten:
Telefonzeiten
Montag 08.30-11.30h / 13.30-17.30h
Donnerstag 08.30-11.30h
Schalterdienst
Montag, 13.30 - 17.30h
ausserhalb dieser Zeiten nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung.
Tel. 032 636 31 01 oder per
E-Mail verwaltung@farnern.ch
Finanzverwaltung
Montag und Mittwochvormittag; nach Vereinbarung
Tel. 032 636 03 42 oder per E-Mail gemeindekasse@farnern.ch
Alle Jahre wieder - im Kanton Bern herrscht zurzeit erhebliche Waldbrandgefahr! Das bedeutet:
Hier finden Sie alle Informatioen zur aktuellen Situation!
Die während der öffentlichen Auflage eingegangenen Mitwirkungen zur An-passung der baurechtlichen Grund-ordnung wurden vom Gemeinderat im Mitwirkungsbericht gewürdigt.
Der Mitwirkungsbericht wird hiermit zur Kenntnis gebracht.
In einem nächsten Schritt folgt nun die Vorprüfung der Teilrevision durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
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Ad interim wird per 06.07.2023 Herr Marco Bütikofer, Gemeinde Oberbipp, Ihr neuer Ansprechpartner auf der Verwaltung Farnern sein. Herr Bütkofer ist erreichbar unter verwaltung@farnern.ch oder unter Tel.
032 636 27 73.