eBau / Baugesuche / Bauland


eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern

Sie können Ihr Baugesuch ab sofort elektronisch einreichen!

 

Im Juli 2019 hat der Verwaltungskreis Oberaargau den Betrieb von eBau gestartet. Mit eBau können Sie uns Ihr Baugesuch elektronisch einreichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch.

Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Der Zugriff auf eBau erfolgt über die Homepage. Bis zur gesetzlichen Anpassung ca. im Jahr 2021 müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.

Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau

Weitere Informationen: www.be.ch/projekt-ebau

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe!


Baugesuch

Sie planen ein Bauprojekt? Hier finden Sie die nötigen Formulare.


Beziehen Sie Details zu Ihrer Parzelle im ÖREB-Kataster unter:

https://www.geo.apps.be.ch/de/oereb-kataster-4/auszug.html

Weitere Vorlagen:

Download
Ausnahmebewilligungsgesuch
Ausnahmebewilligungsgesuch.pdf
Adobe Acrobat Dokument 10.8 KB
Download
Näherbaurecht
Naeherbaurecht.pdf
Adobe Acrobat Dokument 12.8 KB
Download
Zustimmungserklärung
Zustimmungserklaerung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 16.2 KB

Vergessen Sie nicht die Selbstdeklaration auszufüllen:

Download
Baukontrolle 1
Baukontrolle_1.pdf
Adobe Acrobat Dokument 117.4 KB
Download
Baukontrolle 2
Baukontrolle_2.pdf
Adobe Acrobat Dokument 130.9 KB

Baubewilligungspflicht
Oft werden geringfügige und kleine Bauten als baubewilligungsfrei betrachtet. Eine Auflistung über bewilligungspflichtige und -freie Bauten findet sich im Bewilligungsdekret des Kantons Bern BewD (Art. 6ff).

Wichtiger Hinweis
Photovoltaik- und Solaranlagen sind immer meldepflichtig. Die Bauverwaltung überprüft, ob es sich um eine bewilligungsfreie oder -pflichtige Anlage handelt.

Wir raten Ihnen:
Kontaktieren Sie unsere Gemeindeverwaltung bevor Sie mit Bauarbeiten beginnen. Seit 01.08.2016 unterstützt Herr Paul Röthlisberger als externer Bauberater die Gemeinde Farnern. Wir stehen für Voranfragen jederzeit gerne zu Ihrer Verfügung.


Bauland

Die Gemeinde Farnern verfügt über kein eigenes Bauland. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen die Gemeindeschreiberei Farnern auf Anfrage.