Die Schiesspflicht muss durch alle Angehörigen der Armee, welche mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, bis ins Jahr vor der Entlassung jährlich erfüllt werden. Die Schiesspflicht muss bis am 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder dem Internet entnommen werden.