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Das tragische Brandereignis in Crans-Montana beschäftigt uns alle, und wir von der
Gebäudeversicherung Bern (GVB) stellen ein grosses Informationsbedürfnis fest.
Deshalb erinnern wir die Eigentümer- und Betreiberschaft von Veranstaltungslokalen mit den
nachfolgenden Informationen an ihre Eigenverantwortung, sensibilisieren für die wichtigsten Brandschutzmassnahmen und geben Links auf
vertiefende Ausführungen.
Bei zusätzlichem Planungs- und Beratungsbedarf sollen Fachpersonen beigezogen werden. Dazu
stellen wir ein Verzeichnis mit möglichen Dienstleistern zur Verfügung.
Eigenverantwortung der Eigentümer- und Betreiberschaft und
Rolle der Fachstelle Brandschutz der GVB
Die Verantwortung für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften liegt bei der Eigentümer- und
Betreiberschaft. Diese Eigenverantwortung gilt jederzeit und unabhängig von Kontrollen.
Die Fachstelle Brandschutz der GVB ist verantwortlich für die Umsetzung des präventiven
Brandschutzes im Kanton Bern. Die GVB wird mehrmalig beigezogen, um die Einhaltung der schweizweit gültigen Vorschriften der Vereinigung
Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) zu prüfen:
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Bei der Eröffnung eines Clubs wird die
Fachstelle Brandschutz ins Baubewilligungsverfahren einbezogen, indem wir die Einhaltung der Brandschutzvorschriften prüfen und einen
Fachbericht zuhanden der Leitbehörde schreiben.
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Danach kontrollieren wir in bestehenden
Betrieben aufgrund der gültigen Gesetze in Abständen von 5 bis 10 Jahren deren Einhaltung und somit die Wahrnehmung der Eigenverantwortung.
Die Ergebnisse dieser Kontrollen werden dokumentiert, und bei Bedarf müssen festgestellte Mängel innerhalb vorgegebener Fristen von der
Betreiberschaft und/oder der Eigentümerschaft behoben werden. Bei Nichtumsetzung wird an das zuständige Regierungsstatthalteramt eskaliert,
wo letztlich eine Bewilligung eingeschränkt oder entzogen werden kann.
Massnahmen zur Behebung häufig festgestellter Mängel
Nachfolgende Punkte sind regelmässig zu überprüfen und sicherzustellen. Diese betreffen häufig
festgestellte Mängel in bestehenden Betrieben und sind nicht abschliessend.
Fluchtwege und Notausgänge
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Notausgänge sind jederzeit frei zugänglich und
nicht verstellt.
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Fluchtwege sind jederzeit ohne Hilfsmittel von
innen öffenbar.
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Fluchtwege und Ausgänge sind klar und dauerhaft
gekennzeichnet.
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Die Signalisation der Fluchtwege ist
funktionsfähig und wird nach Herstellerangaben gewartet.
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Keine Lagerung von Brandlasten in horizontalen
und vertikalen Fluchtwegen.
Organisation und Betriebsführung
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Maximal zugelassene Besucherzahlen werden
jederzeit eingehalten (gemäss Betriebsbewilligung).
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Die Brandfallorganisation ist definiert und im
Betrieb verankert.
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Mitarbeitende kennen Alarmierungs- und
Evakuationsabläufe.
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Zuständigkeiten im Ereignisfall sind klar
geregelt.
Brandgefährdungen und Dekorationen
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Es wird auf leicht brennbares Material
verzichtet.
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Dekorationen erfüllen die vorgeschriebenen
Anforderungen der VKF.
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Brandkennziffern und Materialnachweise sind
vorhanden und überprüfbar.
Löschmittel
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Feuerlöscher sind vorhanden und jederzeit frei
zugänglich.
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Wartungsfristen sind eingehalten und
dokumentiert
Technische Brandschutzeinrichtungen (falls vorhanden)
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Mitarbeitende sind instruiert.
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Wartungsfristen sind eingehalten und
dokumentiert.
Weiterführende Informationen
> Verzeichnis von
Planungs- und Beratungsbüros im Kanton Bern
> Aktuell gültige
Brandschutzvorschriften der VKF
> Infoplattform für
Brandschutz heureka.ch
> Spezifische
Informationen zum Brandschutz für das Gastgewerbe auf heureka.ch
Die vorliegenden Informationen finden Sie auch auf einer Spezialseite auf heureka.ch, die wir laufend aktuell halten.
Beste Grüsse
Ihre Fachstelle Brandschutz
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