Abstimmungen und Wahlen


Abstimmungen

Abstimmungszeiten
Sonntag 10.00 – 11.00 Uhr im Abstimmungslokal: Schulhaus Parterre

Briefliche Stimmabgabe
Am Abstimmungssonntag ist die briefliche Stimmabgabe bis spätestens 10.45 Uhr möglich.
Das Stimmmaterial ist im verschlossenen Abstimmungskuvert in den Briefkasten der Gemeindeschreiberei zu legen.

Unterschrift auf Abstimmungsausweis nicht vergessen!


Stimmausschuss

WAHLAUSSCHUSS

für die Eidg. + Kant. Volksabstimmung vom 18.06.2023

 

 

Eidg. Volksabstimmung

 

1. Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unter-

 

    nehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unterneh-

 

    mensgruppen) (BBl 2022 3216);

 

2. Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und

 

    die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) (BBl 2022 2403);

 

3. Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen

 

    für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Ge-

 

   setz) (AS 2022 817)

 

è Die Vorlage 3 kommt nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zu-

 

stande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referen-

 

dumsfrist läuft am 30. März 2023 ab.

 

 

 

Kant. Volksabstimmung

 

1. Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen)

 

2. Volksinitiative "Für eine kantonale Elternzeit"

 

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Vom Gemeinderat Farnern wurde zur Besorgung der Formalitäten und Ausmittlung der Resultate einstimmig folgender Ausschuss bestimmt:

 

 

 

Präsidentin                 Allemann Fabienne, Gemeindeschreiberin

 

Sekretärin                   Berchtold Renate, Angestellte

 

                                  

 

Mitglied                       Franz Geissmann, Gemeindepräsident

 

                                     Berchtold Renate, Angestellte

 

 

 

Ersatz                         Rickli Martin, Rumiweg 2

 

                                    Felber Rolf, Gässli 6

 

 

 

Die Mitglieder des Wahlausschusses sind gemäss Gemeindegesetz und Gemeindereglement zur Annahme der Wahl verpflichtet.

 

Entschuldigungen können nur berücksichtigt werden, wenn solche genügend begründet und wenigstens 20 Tage vor dem ersten Wahltag schriftlich der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

 

Bei allfällig notwendig werdender Vertretung erhalten die als Ersatz vorgesehenen Personen ein spezielles Aufgebot.

 

Abstimmungszeiten:  Sonntag, 18.06.2023 von 10.00 – 11.00 Uhr